INsolvenzstrafrecht
KOMPETENTE HILFE IN FÄLLEN DER GESCHÄFTSFÜHRERHAFUNG
INSOLVENZSTRAFRECHT
KOMPETENTE HILFE IN FÄLLEN DER GESCHÄFTSFÜHRERHAFTUNG
Insolvenzstrafrecht – Was Geschäftsführer wissen müssen
Wenn Sie als Geschäftsführer eines Unternehmens tätig sind oder mit der Abwendung einer drohenden Insolvenz beauftragt wurden, sollten Sie sich unbedingt mit den strafrechtlichen Pflichten im Insolvenzfall vertraut machen. Besonders relevant ist hier die Vorschrift des § 15a InsO (Insolvenzordnung).
Liegt eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor, sind Sie verpflichtet, ohne schuldhaftes Zögern einen Insolvenzantrag zu stellen:
- Frist bei Zahlungsunfähigkeit: maximal drei Wochen
- Frist bei Überschuldung: maximal sechs Wochen
Bankrottstraftaten nach dem Strafgesetzbuch
Neben der verspäteten Antragstellung zählen auch sogenannte Bankrottdelikte zu den typischen Insolvenzstraftaten. Der klassische Bankrotttatbestand ist in § 283 StGB geregelt:
- Strafrahmen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
- In schweren Fällen: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren
Was gilt als Bankrott?
Dazu zählen alle Handlungen, die das vorhandene Unternehmensvermögen vorsätzlich oder fahrlässig verringern, z. B.:
- Unvollständige oder verspätete Buchführung
- Unangemessene Ausgaben vor dem Insolvenzantrag
- Beiseiteschaffen von Vermögenswerten
Selbst wenn die Insolvenzreife erst später eintritt, kann eine strafbare Handlung bereits vorher vorgelegen haben – etwa wenn sie die spätere Zahlungsunfähigkeit mitverursacht hat.
Weitere strafbare Pflichtverletzungen
Auch andere Verstöße im Zusammenhang mit der Unternehmensführung können strafrechtlich relevant sein:
Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283b StGB)
- Jeder Kaufmann ist nach § 238 HGB zur ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet
- Bei Verstoß droht eine eigenständige Strafbarkeit
Verletzung der Informationspflicht gegenüber Gesellschaftern
- § 84 GmbHG und § 401 AktG regeln die Informationspflichten der Geschäftsleitung
- Verstöße gegen diese Pflichten können strafrechtlich verfolgt werden
Einstellung statt Verurteilung – Chancen durch frühzeitige Verteidigung
In vielen Fällen ist es möglich, ein Verfahren im Bereich des Insolvenzstrafrechts durch Einstellung gegen Auflage (z. B. Geldzahlung) zu beenden – ohne Verurteilung. Voraussetzung dafür ist jedoch ein frühzeitiges Einschalten eines erfahrenen Verteidigers.
Ich empfehle:
Melden Sie sich frühzeitig, damit wir rechtzeitig Akteneinsicht beantragen und eine tragfähige Verteidigungsstrategie entwickeln können.
Spezialisierung auf Insolvenzstrafrecht
Das Insolvenzstrafrecht ist mein besonderer Schwerpunkt. Durch meine langjährige Erfahrung aus zahlreichen Mandaten kenne ich nicht nur die Theorie, sondern vor allem auch die Praxis im Detail.
Beratung vor Ort
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Kompetenznetzwerk
Fachanwalt Sebastian Kaiser

Fachliche Verteidigung im Insolvenzstrafrecht ist entscheidend
Verfahren im Insolvenzstrafrecht erfordern nicht nur Kenntnisse im Strafrecht, sondern auch Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge, Handelsrecht und Unternehmenspraxis.
Ich bin auf dieses komplexe Rechtsgebiet spezialisiert und begleite Sie in allen Phasen des Verfahrens – von der ersten Anhörung bis zur endgültigen Verfahrensbeendigung.

Kontakt & Erreichbarkeit:
Sie können mich direkt erreichen.
Im Falle einer Abwesenheit erfolgt ein Rückruf spätestens innerhalb eines Tages.
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Rechtsanwalt Sebastian Kaiser
Fachanwalt für Strafrecht
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