MEDIZINstrafrecht
Strafverteidigung für Ärzte, Apotheker und Heilberufe
medizinstrafrecht
Strafverteidigung für Ärzte, Apotheker und Heilberufe
Medizinstrafrecht – Wenn medizinisches Handeln strafrechtlich bewertet wird
Das Medizinstrafrecht ist ein hochspezialisiertes Rechtsgebiet mit weitreichenden Folgen für die berufliche und persönliche Existenz. Betroffen sind nicht nur Ärztinnen und Ärzte, sondern auch Zahnärzte, Apotheker, Pflegekräfte, Physiotherapeuten sowie Pflegedienstleitungen.
Auch nichtärztliches Personal ist verstärkt von Ermittlungen betroffen – insbesondere im Bereich der Pflegeabrechnung und des Einsatzes von Fachkräften in ambulanten oder stationären Einrichtungen.
Was wird strafrechtlich verfolgt?
Neben klassischen Behandlungsfehlern stehen zunehmend wirtschaftsbezogene Delikte im Fokus der Ermittlungsbehörden:
- Abrechnungsbetrug gegenüber Krankenkassen oder KVen
- Steuerhinterziehung und Sozialversicherungsbetrug
- Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen
- Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (AMG)
- Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht
Drohende Konsequenzen: Strafrecht und Nebenfolgen
Medizinstrafrechtliche Verfahren bringen nicht nur strafrechtliche Risiken mit sich – es drohen auch berufsrechtliche Konsequenzen, insbesondere:
- Entzug der Approbation
- Aberkennung der beruflichen Zulassung
- Einleitung von Berufsverfahren vor der Landesärztekammer oder Pflegekammer
Diese Verfahren folgen in der Regel strafprozessualen Grundsätzen, werden aber vor den Verwaltungsgerichten geführt – eine häufig unterschätzte, aber gefährliche zweite „Front“.
Verteidigung im Medizinstrafrecht – Ihre Rechte im Fokus
Als Fachanwalt für Strafrecht mit Spezialisierung im Medizinstrafrecht unterstütze ich Sie in allen Phasen des Verfahrens:
- Sofortige Beantragung der Ermittlungsakte
- Prüfung von Abrechnungen, Stellungnahmen und Gutachten
- Abstimmung mit medizinischen oder pharmazeutischen Sachverständigen
- Entwicklung einer Verteidigungsstrategie – mit dem Ziel einer Verfahrenseinstellung oder gezielten Hauptverhandlungsführung
Ich kenne die Abläufe, die Fallstricke – und die oft nicht fachgerechte Aufarbeitung durch Ermittlungsbehörden.
Spezialisierung auf Medizinstrafrecht
Das Medizinstrafrecht ist mein besonderer Schwerpunkt. Durch meine langjährige Erfahrung aus zahlreichen Mandaten kenne ich nicht nur die Theorie, sondern vor allem auch die Praxis im Detail.
Beratung vor Ort
Absolute Vertraulichkeit
Kompetenznetzwerk
Fachanwalt Sebastian Kaiser

Problematische Gutachtenlage: Wenn Sachverständige den Ausgang prägen
In vielen Fällen fehlt der Staatsanwaltschaft die notwendige medizinische Fachkenntnis. Deshalb werden externe medizinische Gutachter beauftragt, deren Stellungnahmen von Ermittlungsbehörden und Gerichten oft ungeprüft übernommen werden.
Das Problem:
Fachbegriffe, Bewertungen und Zusammenhänge werden häufig nicht hinterfragt – mit potenziell entscheidendem Einfluss auf den Verfahrensverlauf.
Daher ist eine frühzeitige und fachlich fundierte Verteidigung unerlässlich, um einseitige Gutachten zu entkräften oder eigene medizinische Sachverständige einzubinden.

Kontakt & Erreichbarkeit:
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Rechtsanwalt Sebastian Kaiser
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