MEDIZINstrafrecht

Strafverteidigung für Ärzte, Apotheker und Heilberufe

medizinstrafrecht

Strafverteidigung für Ärzte, Apotheker und Heilberufe

  • Über 20 Jahre Erfahrung
  • Bundesweit für Sie tätig
  • Zert. Berater für Steuerstrafrecht (DAA)

Medizinstrafrecht – Wenn medizinisches Handeln strafrechtlich bewertet wird

Das Medizinstrafrecht ist ein hochspezialisiertes Rechtsgebiet mit weitreichenden Folgen für die berufliche und persönliche Existenz. Betroffen sind nicht nur Ärztinnen und Ärzte, sondern auch Zahnärzte, Apotheker, Pflegekräfte, Physiotherapeuten sowie Pflegedienstleitungen.

Auch nichtärztliches Personal ist verstärkt von Ermittlungen betroffen – insbesondere im Bereich der Pflegeabrechnung und des Einsatzes von Fachkräften in ambulanten oder stationären Einrichtungen.

Was wird strafrechtlich verfolgt?

Neben klassischen Behandlungsfehlern stehen zunehmend wirtschaftsbezogene Delikte im Fokus der Ermittlungsbehörden:

  • Abrechnungsbetrug gegenüber Krankenkassen oder KVen
  • Steuerhinterziehung und Sozialversicherungsbetrug
  • Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen
  • Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (AMG)
  • Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht

Drohende Konsequenzen: Strafrecht und Nebenfolgen

Medizinstrafrechtliche Verfahren bringen nicht nur strafrechtliche Risiken mit sich – es drohen auch berufsrechtliche Konsequenzen, insbesondere:

  • Entzug der Approbation
  • Aberkennung der beruflichen Zulassung
  • Einleitung von Berufsverfahren vor der Landesärztekammer oder Pflegekammer

Diese Verfahren folgen in der Regel strafprozessualen Grundsätzen, werden aber vor den Verwaltungsgerichten geführt – eine häufig unterschätzte, aber gefährliche zweite „Front“.

Verteidigung im Medizinstrafrecht – Ihre Rechte im Fokus

Als Fachanwalt für Strafrecht mit Spezialisierung im Medizinstrafrecht unterstütze ich Sie in allen Phasen des Verfahrens:

  • Sofortige Beantragung der Ermittlungsakte
  • Prüfung von Abrechnungen, Stellungnahmen und Gutachten
  • Abstimmung mit medizinischen oder pharmazeutischen Sachverständigen
  • Entwicklung einer Verteidigungsstrategie – mit dem Ziel einer Verfahrenseinstellung oder gezielten Hauptverhandlungsführung

Ich kenne die Abläufe, die Fallstricke – und die oft nicht fachgerechte Aufarbeitung durch Ermittlungsbehörden.

Spezialisierung auf Medizinstrafrecht

Das Medizinstrafrecht ist mein besonderer Schwerpunkt. Durch meine langjährige Erfahrung aus zahlreichen Mandaten kenne ich nicht nur die Theorie, sondern vor allem auch die Praxis im Detail.

Beratung vor Ort

Der Erstkontakt und Austausch der Daten für Vollmacht und AE-Anträge können bequem telefonisch ausgetauscht werden. Die Beratung findet persönlich vor Ort in den Räumlichkeiten meiner Kanzlei statt.

Absolute Vertraulichkeit

Als Anwalt unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht. Alles, was wir besprechen – ob persönlich, telefonisch oder schriftlich –, bleibt absolut vertraulich.

Kompetenznetzwerk

In komplexen Fällen arbeite ich eng mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen aus meinem gewachsenen Expertennetzwerk zusammen – darunter spezialisierte Anwälte für Wirtschafts-, Gesellschafts-, Handels-, Erb- und Zivilrecht. So ist sichergestellt, dass Sie in jedem Bereich fundierten juristischen Beistand erhalten.

Fachanwalt Sebastian Kaiser

Problematische Gutachtenlage: Wenn Sachverständige den Ausgang prägen

In vielen Fällen fehlt der Staatsanwaltschaft die notwendige medizinische Fachkenntnis. Deshalb werden externe medizinische Gutachter beauftragt, deren Stellungnahmen von Ermittlungsbehörden und Gerichten oft ungeprüft übernommen werden.

Das Problem:
Fachbegriffe, Bewertungen und Zusammenhänge werden häufig nicht hinterfragt – mit potenziell entscheidendem Einfluss auf den Verfahrensverlauf.
Daher ist eine frühzeitige und fachlich fundierte Verteidigung unerlässlich, um einseitige Gutachten zu entkräften oder eigene medizinische Sachverständige einzubinden.

Kontakt & Erreichbarkeit:

Sie können mich direkt erreichen.

Im Falle einer Abwesenheit erfolgt ein Rückruf spätestens innerhalb eines Tages.

Tel.: + 49 69 - 66 122 002
Fax: + 49 69 - 66 122 008
Mail: s.kaiser@strafrecht-ra-ffm.de

Gerne können Sie auch mein Kontaktformular verwenden:

Rechtsanwalt Sebastian Kaiser
Fachanwalt für Strafrecht

Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)

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Zeil 46
60313 Frankfurt am Main 

Parkmöglichkeiten:
Parkhaus Am Gericht, Klapperfeldstraße 8,
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