Steuerstrafrecht
Kompetente Verteidigung bei dem Vorwurf der Steuerhinterziehung
Steuerstrafrecht
Kompetente Verteidigung bei dem Vorwurf der Steuerhinterziehung
Wenn aus dem Steuerverfahren ein Strafverfahren wird.
Als Fachanwalt für Strafrecht mit Spezialisierung auf Steuerstrafrecht vertrete ich Sie diskret, konsequent und mit klarem Fokus auf Ihre Interessen.
Strafrahmen bei Steuerhinterziehung
Das Gesetz unterscheidet zwischen einfacher und besonders schwerer Steuerhinterziehung:
Einfache Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 AO):
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
Besonders schwere Fälle (§ 370 Abs. 3 AO):
Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren
Als besonders schwer gilt eine Steuerhinterziehung ab 50.000 Euro.
Bei Beträgen über 1 Million Euro ist eine Strafaussetzung zur Bewährung nur noch in Ausnahmefällen möglich – das hat die höchstrichterliche Rechtsprechung mehrfach bestätigt.
Steuerhinterziehung liegt vor, wenn Steuern nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gezahlt werden. Bereits Fehler in der Steuererklärung können schwerwiegende strafrechtliche Folgen haben.
Berufliche und wirtschaftliche Folgen
Ein Steuerstrafverfahren betrifft nicht nur Ihre persönliche Freiheit – es kann auch Ihre berufliche Existenz gefährden. Bei einer Verurteilung drohen je nach Einzelfall:
- Entzug der Gewerbeerlaubnis
- Widerruf der Waffenbesitzkarte
- Entzug der Approbation oder anwaltlichen Zulassung
Darüber hinaus greifen die Finanzbehörden frühzeitig zu wirtschaftlichen Sicherungsmaßnahmen. Immer häufiger wird ein sogenannter dinglicher Arrest verhängt – oft bereits im Ermittlungsverfahren:
- Ihre Konten können eingefroren werden
- Geschäftskonten sind möglicherweise nicht mehr verfügbar
- Es droht eine wirtschaftliche Handlungsunfähigkeit „über Nacht“
Ein solches Szenario lässt sich nur durch vorausschauende, rechtzeitige Verteidigung abwenden.
Verteidigung von Anfang an – mit Strategie und Weitblick
Die entscheidenden Weichen werden bereits im Ermittlungsverfahren gestellt. Eine frühzeitige Akteneinsicht und eine klare Verteidigungsstrategie ermöglichen es, aktiv auf den Verlauf des Verfahrens Einfluss zu nehmen.
Ziel ist es – je nach Sachlage – eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden oder die Verteidigung gezielt auf eine mögliche Hauptverhandlung vorzubereiten.
Ich stehe Ihnen in allen Phasen des Verfahrens zur Seite – von der ersten Kontaktaufnahme mit den Ermittlungsbehörden bis zur abschließenden Entscheidung im Strafprozess.
Spezialisierung auf Steuerstrafrecht
Das Steuerstrafrecht ist mein besonderer Schwerpunkt. Durch meine langjährige Erfahrung aus zahlreichen Mandaten kenne ich nicht nur die Theorie, sondern vor allem auch die Praxis im Detail.
Beratung vor Ort
Absolute Vertraulichkeit
Kompetenznetzwerk
Fachanwalt Sebastian Kaiser

Zusammenarbeit mit Steuerberatern – interdisziplinäre Verteidigung
Steuerrecht und Steuerstrafrecht folgen unterschiedlichen Regeln – juristisch, prozessual und strategisch. Umso wichtiger ist die enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Steuerberatern, um:
- die materiell-rechtliche Ausgangslage korrekt einzuordnen
- Verteidigungsoptionen rechtssicher auszuloten
- mögliche Verständigungen mit der Finanzbehörde professionell vorzubereiten
Ich koordiniere Ihre Verteidigung über alle beteiligten Fachgebiete hinweg – effektiv, diskret und mit klarem Fokus auf Ihr Ziel.
Kontakt & Erreichbarkeit:
Sie können mich direkt erreichen.
Im Falle einer Abwesenheit erfolgt ein Rückruf spätestens innerhalb eines Tages.
Tel.: + 49 69 - 66 122 002
Fax: + 49 69 - 66 122 008
Mail: s.kaiser@strafrecht-ra-ffm.de
Gerne können Sie auch mein Kontaktformular verwenden:
Rechtsanwalt Sebastian Kaiser
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
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