Steuerstrafrecht

Kompetente Verteidigung bei dem Vorwurf der Steuerhinterziehung

Steuerstrafrecht

Kompetente Verteidigung bei dem Vorwurf der Steuerhinterziehung

  • Über 20 Jahre Erfahrung
  • Bundesweit für Sie tätig
  • Zert. Berater für Steuerstrafrecht (DAA)

Wenn aus dem Steuerverfahren ein Strafverfahren wird.

Ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) stellt für Betroffene eine erhebliche Belastung dar – sowohl rechtlich als auch persönlich. Ganz gleich, ob Sie als Privatperson, Geschäftsführer oder Gesellschafter betroffen sind: Es drohen nicht nur Reputationsschäden durch öffentliche Verfahren und mediale Berichterstattung, sondern auch empfindliche Geld- oder Freiheitsstrafen.
Ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung ist ernst.

Als Fachanwalt für Strafrecht mit Spezialisierung auf Steuerstrafrecht vertrete ich Sie diskret, konsequent und mit klarem Fokus auf Ihre Interessen.

Strafrahmen bei Steuerhinterziehung

Das Gesetz unterscheidet zwischen einfacher und besonders schwerer Steuerhinterziehung:

Einfache Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 AO):
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren

Besonders schwere Fälle (§ 370 Abs. 3 AO):
Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren

Als besonders schwer gilt eine Steuerhinterziehung ab 50.000 Euro.
Bei Beträgen über 1 Million Euro ist eine Strafaussetzung zur Bewährung nur noch in Ausnahmefällen möglich – das hat die höchstrichterliche Rechtsprechung mehrfach bestätigt.

Steuerhinterziehung liegt vor, wenn Steuern nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gezahlt werden. Bereits Fehler in der Steuererklärung können schwerwiegende strafrechtliche Folgen haben.

Berufliche und wirtschaftliche Folgen

Ein Steuerstrafverfahren betrifft nicht nur Ihre persönliche Freiheit – es kann auch Ihre berufliche Existenz gefährden. Bei einer Verurteilung drohen je nach Einzelfall:

- Entzug der Gewerbeerlaubnis
- Widerruf der Waffenbesitzkarte
- Entzug der Approbation oder anwaltlichen Zulassung


Darüber hinaus greifen die Finanzbehörden frühzeitig zu wirtschaftlichen Sicherungsmaßnahmen. Immer häufiger wird ein sogenannter dinglicher Arrest verhängt – oft bereits im Ermittlungsverfahren:

- Ihre Konten können eingefroren werden
- Geschäftskonten sind möglicherweise nicht mehr verfügbar
- Es droht eine wirtschaftliche Handlungsunfähigkeit „über Nacht“


Ein solches Szenario lässt sich nur durch vorausschauende, rechtzeitige Verteidigung abwenden.

Verteidigung von Anfang an – mit Strategie und Weitblick

Die entscheidenden Weichen werden bereits im Ermittlungsverfahren gestellt. Eine frühzeitige Akteneinsicht und eine klare Verteidigungsstrategie ermöglichen es, aktiv auf den Verlauf des Verfahrens Einfluss zu nehmen.

Die entscheidenden Weichen werden bereits im Ermittlungsverfahren gestellt. Eine frühzeitige Akteneinsicht und eine klare Verteidigungsstrategie ermöglichen es, aktiv auf den Verlauf des Verfahrens Einfluss zu nehmen.

Die entscheidenden Weichen werden bereits im Ermittlungsverfahren gestellt. Eine frühzeitige Akteneinsicht und eine klare Verteidigungsstrategie ermöglichen es, aktiv auf den Verlauf des Verfahrens Einfluss zu nehmen.

Ziel ist es – je nach Sachlage – eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden oder die Verteidigung gezielt auf eine mögliche Hauptverhandlung vorzubereiten.

Ziel ist es – je nach Sachlage – eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden oder die Verteidigung gezielt auf eine mögliche Hauptverhandlung vorzubereiten.

Die entscheidenden Weichen werden bereits im Ermittlungsverfahren gestellt. Eine frühzeitige Akteneinsicht und eine klare Verteidigungsstrategie ermöglichen es, aktiv auf den Verlauf des Verfahrens Einfluss zu nehmen.

Die entscheidenden Weichen werden bereits im Ermittlungsverfahren gestellt. Eine frühzeitige Akteneinsicht und eine klare Verteidigungsstrategie ermöglichen es, aktiv auf den Verlauf des Verfahrens Einfluss zu nehmen.

Die entscheidenden Weichen werden bereits im Ermittlungsverfahren gestellt. Eine frühzeitige Akteneinsicht und eine klare Verteidigungsstrategie ermöglichen es, aktiv auf den Verlauf des Verfahrens Einfluss zu nehmen.

Ziel ist es – je nach Sachlage – eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden oder die Verteidigung gezielt auf eine mögliche Hauptverhandlung vorzubereiten.

Ziel ist es – je nach Sachlage – eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden oder die Verteidigung gezielt auf eine mögliche Hauptverhandlung vorzubereiten.

Ziel ist es – je nach Sachlage – eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden oder die Verteidigung gezielt auf eine mögliche Hauptverhandlung vorzubereiten.

Die entscheidenden Weichen werden bereits im Ermittlungsverfahren gestellt. Eine frühzeitige Akteneinsicht und eine klare Verteidigungsstrategie ermöglichen es, aktiv auf den Verlauf des Verfahrens Einfluss zu nehmen.

Die entscheidenden Weichen werden bereits im Ermittlungsverfahren gestellt. Eine frühzeitige Akteneinsicht und eine klare Verteidigungsstrategie ermöglichen es, aktiv auf den Verlauf des Verfahrens Einfluss zu nehmen.

Ziel ist es – je nach Sachlage – eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden oder die Verteidigung gezielt auf eine mögliche Hauptverhandlung vorzubereiten.

Ziel ist es – je nach Sachlage – eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden oder die Verteidigung gezielt auf eine mögliche Hauptverhandlung vorzubereiten.

Ziel ist es – je nach Sachlage – eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden oder die Verteidigung gezielt auf eine mögliche Hauptverhandlung vorzubereiten.

Ich stehe Ihnen in allen Phasen des Verfahrens zur Seite – von der ersten Kontaktaufnahme mit den Ermittlungsbehörden bis zur abschließenden Entscheidung im Strafprozess.

Spezialisierung auf Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht ist mein besonderer Schwerpunkt. Durch meine langjährige Erfahrung aus zahlreichen Mandaten kenne ich nicht nur die Theorie, sondern vor allem auch die Praxis im Detail.

Beratung vor Ort

Der Erstkontakt und Austausch der Daten für Vollmacht und AE-Anträge können bequem telefonisch ausgetauscht werden. Die Beratung findet persönlich vor Ort in den Räumlichkeiten meiner Kanzlei statt.

Absolute Vertraulichkeit

Als Anwalt unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht. Alles, was wir besprechen – ob persönlich, telefonisch oder schriftlich –, bleibt absolut vertraulich.

Kompetenznetzwerk

In komplexen Fällen arbeite ich eng mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen aus meinem gewachsenen Expertennetzwerk zusammen – darunter spezialisierte Anwälte für Wirtschafts-, Gesellschafts-, Handels-, Erb- und Zivilrecht. So ist sichergestellt, dass Sie in jedem Bereich fundierten juristischen Beistand erhalten.

Fachanwalt Sebastian Kaiser

Zusammenarbeit mit Steuerberatern – interdisziplinäre Verteidigung

Steuerrecht und Steuerstrafrecht folgen unterschiedlichen Regeln – juristisch, prozessual und strategisch. Umso wichtiger ist die enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Steuerberatern, um:

- die materiell-rechtliche Ausgangslage korrekt einzuordnen
- Verteidigungsoptionen rechtssicher auszuloten
- mögliche Verständigungen mit der Finanzbehörde professionell vorzubereiten

Ich koordiniere Ihre Verteidigung über alle beteiligten Fachgebiete hinweg – effektiv, diskret und mit klarem Fokus auf Ihr Ziel.

Kontakt & Erreichbarkeit:

Sie können mich direkt erreichen.

Im Falle einer Abwesenheit erfolgt ein Rückruf spätestens innerhalb eines Tages.

Tel.: + 49 69 - 66 122 002
Fax: + 49 69 - 66 122 008
Mail: s.kaiser@strafrecht-ra-ffm.de

Gerne können Sie auch mein Kontaktformular verwenden:

Rechtsanwalt Sebastian Kaiser
Fachanwalt für Strafrecht

Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)

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Zeil 46
60313 Frankfurt am Main 

Parkmöglichkeiten:
Parkhaus Am Gericht, Klapperfeldstraße 8,
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